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Berühmte HygienikerInnen, Impfung

Zum 125. Todestag von Louis Pasteur

louis pasteur

Falls Sie sich schon einmal gefragt haben, woher der Ausdruck des „Pasteurisierens“ stammt, dann ist der heutige Tag ein guter Anlass, um der Sache auf den Grund zu gehen. Denn heute vor 125 Jahren, am 28. September 1895, verstarb Louis Pasteur, ein französischer Chemiker und Biologe, im Alter von 72 Jahren an den Folgen eines Schlaganfalls.

Die PASTEURisierung

Erst durch Louis Pasteur wurde bekannt, wie es dazu kommt, dass Milchprodukte und Alkohol plötzlich ungenießbar werden. Durch verschiedenste Experimente konnte er nachweisen, dass, Bakterien und Mikroben, oder wie er sie damals nannte „Spaltpilze“ durch die Luft in die Lebensmittel gelangen, dort an verschiedenen Prozessen beteiligt sind und Krankheiten auslösen können. Somit gab es plötzlich eine Erklärung für die Gärung von Alkohol und für Fäulungsprozesse in Lebensmitteln. Mit dem Prozess der Erhitzung und dem anschließend sofortigen Abkühlen stellte Louis Pasteur, ein Prinzip vor, bei dem die Bakterien abgetötet werden, der charakteristische Geschmack jedoch erhalten bleibt. Noch heute werden Milch, Fruchtsäfte, Limonaden oder Bier „wärmebehandelt, also pasteurisiert, um deren Haltbarkeit zu verlängern.

Die Immunisierung

Nicht weniger entscheidend, war das Verfahren, dass Pasteur im Zuge seiner Forschung zu Infektionskrankheiten entwickelte.  Im Rahmen der Hühnercholera, fand er heraus, dass die Tiere bei einer Infizierung mit abgeschwächten Erregern Antikörper bildeten und die Krankheit überleben konnten. Damit wurde ein wichtiger Meilenstein für das Verfahren der Immunisierung gesetzt. Mit dieser Erkenntnis gelang es ihm in den nächsten Jahren Impfstoffe gegen andere Tiererkrankungen wie den Milzbrand zu entwickeln. Bekannt wurde er vor allem durch den Impfstoff gegen die Tollwut, welchen er 1885 zunächst an Tieren entwickelte und damit schließlich einen kleinen Jungen, der durch den Biss eines tollwütigen Hundes mit der Krankheit infiziert worden war, heilen konnte.

Louis Pasteur besaß aufgrund seines skrupellosen Vorgehens in der Forschung nicht immer den besten Ruf, trotz dessen ist er bis heute ein Nationalheld in Frankreich, denn er rettete nicht nur Menschenleben, der Mikrobiologe konnte zudem mit seiner unermüdlichen Arbeit den Grundstein für zahlreiche Prinzipien der modernen Medizin legen.

Quellen und weiterführende Literatur

  • “Geschichte der Medizin: Louis Pasteur, Joseph Meister und die Tollwutimpfung” (aertzeblatt.de) Link
  • “Louis Pasteur: Ein Held, nicht frei von Makeln” (geo.de) Link

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Händehygiene, Hygiene, Unkategorisiert

Frage der Woche: Sind biozide Wirkstoffe in Desinfektionsmitteln und Antiseptika unbedenklich?

biozide Wirkstoffe

Unsere Frage der Woche lautet: “Sind biozide Wirkstoffe in Desinfektionsmitteln und Antiseptika unbedenklich?”

Nicht unbedingt. Eine Studie zeigt: Toleranzen gegenüber bioziden Wirkstoffen in Antiseptika und Desinfektionsmitteln sind keine Seltenheit.

Antiseptik und Desinfektion sind ohne Frage von hohem Nutzen in der Prävention nosokomialer Infektionen. Eine ausführliche Literaturstudie des RKI hat nun aber ergeben, dass Infektionserreger gegenüber ausgewählten bioziden Wirkstoffen in Antiseptika und Desinfektionsmitteln unempfindlicher werden, sich also sogenannte Toleranzen entwickeln können. Darüber hinaus sind Kreuztoleranzen bzw. -resistenzen möglich, sodass sich parallel Toleranzen zu anderen bioziden Wirkstoffen sowie Antibiotika entwickeln können.

Zu diesen Bakterien zählt zum Beispiel Chlorhexidindigluconat (CHG), eine antimikrobiell wirksame Substanz, welche in der Patientenversorgung nicht selten eingesetzt wird. Weitere bedeutsame Beispiele sind Triclosan und Benzalkoniumchlorid. Für Kliniken weisen die drei eine besonders hohe Relevanz und Verwendung auf.

Kann man auf biozide Wirkstoffe in Desinfektionsmitteln verzichten?

“Ein biozider Wirkstoff, der bei Bakterienspezies mit großer klinischer Relevanz starke und stabile Toleranzen auslösen kann, jedoch keinen wesentlichen Beitrag zur Wirksamkeit leistet bzw. keinen Nutzen für den Patienten aufweist, ist verzichtbar.” (Epidemiologisches Bulletin 39/ 2020).

Um die antimikrobielle Wirksamkeit von Desinfektionsmittel und Antiseptika nicht zu verlieren, sollten in jedem Fall Nutzen und Risiko gegeneinander abgewogen werden. Dafür geben wir Ihnen nun ein paar Hinweise an die Hand:

Aufgrund niedriger Wundinfektion – und Septikraten, eignen sich Produkte auf Basis von Alkohol mit Zusatz eines nachweislich wirksamen Wirkstoffs, wie z.B. CHG, besonders gut für die Hautantiseptik. Zur Wundantiseptik weisen Wasserstoffperoxid, Natriumhypochlorit sowie PVP-Iod das niedrigste Potenzial zur Toleranzbildung auf. Für die Desinfektion von großen Flächen, sollten Desinfektionsmittel auf Basis von Peroxiden oder Natriumhypochlorit bzw. Alkoholen bei kleinen Flächen das Mittel der Wahl sein.

Achten Sie bei Ihrem Händedesinfektionsmittel auf eine ausreichend wirksame Konzentration an Alkoholen, Hautpflegestoffen und Wasser. Unverzichtbar ist zudem eine gute Hautverträglichkeit, insbesondere bei häufiger Anwendung. Bei alkoholischen Händedesinfektionsmitteln, die weitere biozide Wirkstoffe enthalten, zeigt sich keine verbesserte Wirksamkeit, sondern eher ein Risiko für Nebenwirkungen. Daher sollte und kann ganz bewusst auf diese verzichten werden.

Quellen und weiterführende Literatur

  • RKI; Epidemiologisches Bulletin 39/ 2020 vom 24.09.2020 Link
  • meduplus Grundkurs Händehygiene für Ärzte 2020 Link

Mehr Informationen und Beratung

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Coronavirus, Händehygiene

Desinfektionsmittel – eine Übersicht über die verschiedenen Rezepturen

Desinfektion_Blog

Die SARS-CoV-2-Pandemie wirft seit Beginn viele Fragen auf. Insbesondere in Sachen Händedesinfektion gibt es einige Aspekte zu beachten, die bisher zu wenig kommuniziert wurden. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die Welt der Desinfektionsmittel.

Was macht ein gutes Desinfektionsmittel aus ?

Damit ein Desinfektionsmittel als solches deklariert wird, sollte es die folgenden sechs Punkte erfüllen:

  1. Bei der hygienischen Händedesinfektion sollte die Wirksamkeit von 3 ml innerhalb von 30 Sekunden eintreten.
  2. Bei der chirurgischen Händedesinfektion sollte aus praktischen Gründen eine Einwirkungszeit von 90 Sekunden nicht überschritten werden.
  3. Das Mittel sollte nicht nur resistent gegenüber Bakterien und Hefen sein,
  4. sondern idealerweise auch gegen Viren und
  5. es darf keine gefährliche Stoffe beinhalten.
  6. Zusätzlich sollte eine gute Hautverträglichkeit bei häufiger Verwendung gewährleistet sein.

Der Markt der Desinfektionsmittel

Desinfektionsmittel unterscheiden sich vor allem in ihrer Wirksamkeit. Man spricht von bakterizid, levurozid, begrenzt viruzid, begrenzt viruzid PLUS und viruzid, somit sollte je nach Anwendungsbereich auf diese Kennzeichnung geachtet werden.

Nicht nur auf Grund des Corona Virus, sondern auch durch die jährlich auftretende Grippewelle, schwirren mittlerweile viele Desinfektionsmittel auf dem Markt herum, für deren Wirkstoffe und Verträglichkeit keine wissenschaftlichen Tests vorliegen. Häufig wird zusätzlich die benötigte Einwirkungszeit und Menge nicht beachtet und Verbraucher fühlen sich fälschlicherweise geschützt.

Die Desinfektion mit rein alkoholischen Präparaten wird häufig als die effektivste Methode angesehen, hierbei muss allerdings bedacht werden, dass die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe häufig eine Austrocknung der Haut begünstigt.

Die WHO – Rezepturen

Der große Vorteil der WHO – Rezepturen ist die hohe Hautverträglichkeit dank des Feuchthaltemittels Glyzerol. Für die ersten beiden Versionen WHO I + II wurde allerdings festgestellt, dass die Wirkung erst nach 2 × 3 ml für 2 × 30 Sekunden einsetzt. Das heißt, es ist die doppelte Menge und eine doppelte Einwirkungszeit notwendig. Darüber hinaus konnte für die chirurgische Händedesinfektion keine ausreichende Wirksamkeit in 5 Minuten nachgewiesen werden. 

Die Rezeptur wurde daraufhin noch einmal überarbeitet und daraus ergaben sich zwei modifizierte Rezepturen, in denen der Wirkstoffgehalt erhöht sowie der Glyzerolgehalt reduziert wurde (von 1,45 % auf 0,725 %). Die endgültige Rezeptur erwies sich für die hygienische Händedesinfektion in 30 Sekunden als wirksam. Zusätzlich wurde nachgewiesen, dass die Wirkung der Rezeptur ebenfalls innerhalb von 30 Sekunden auch bei Coronaviren, dem HCV, dem Influenzavirus A(H1N1), dem Zikavirus und dem Ebolavirus einsetzt. Auch für die chirurgische Händedesinfektion ist die modifizierte Rezeptur geeignet, allerdings muss mit 5 Minuten Einwirkungszeit gerechnet werden. 

Welche Rezeptur ist die richtige?

Der Knappheit an Desinfektionsmittel kann durch Eigenherstellung entgegen gewirkt werden. Dafür sollten die modifizierten Rezepturen WHO I + II  als bevorzugt angesehen werden. Die alkoholischen Varianten sind in der Medizin und in der Pflege durchaus etabliert und auch in ihrer Wirksamkeit belegt. Auf eine zusätzliche Hautpflege sollte jedoch unbedingt geachtet werden. Für den alltäglichen, privaten Gebrauch gilt, wer sich gründlich und regelmäßig die Hände waschen kann, braucht kein Desinfektionsmittel in der Tasche zu haben.

Quellen

  • RKI Epidemiologisches Bulletin 19/2020 vom 07.05.2020 Link

Fragen und Kontakt

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Coronavirus

Corona-Test: Wer wird wann getestet und wie wird dies durch Ärzte abgerechnet?

Corona-Test

Mit der Ausweitung der Corona-Testungen durch Bund und Länder sind viele neue Vorgaben zu  beachten. Aktuell herrscht bezüglich der Testung auf SARS-CoV-2 daher viel Unsicherheit unter Medizinern sowie in der Bevölkerung. In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen die wichtigsten Antworten zum Thema Corona-Test und stellen Ihnen hierzu auch die aktuelle Übersicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor.

Wer wird getestet?

  • Personen mit Symptomen 
  • Personen mit der Anzeige “Erhöhtes Risiko” der Corona-Warn-App 
  • aus dem Ausland Einreisende  
  • Personen, die vom Öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragt werden (Pflegeheime, Schulen, Reha-Einrichtungen)
  • symptomfreie Personen, die z.B. als Lehrer oder Erzieher tätig sind (Vereinbarung der Bundesländer)

Wann wird getestet?

Bei Einreisenden aus dem Ausland kann die Testung innerhalb von 72 Stunden nach Einreise erfolgen.

Wie wird durch Vertragsärzte abgerechnet?

Im Wesentlichen gibt es die fünf geschilderten Testszenarien, die in dem Schema der KBV dargestellt sind. Symptomatische Personen und Personen mit einem “erhöhten Risiko” der Corona-Warn-App werden über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgerechnet. Zur Beauftragung des Labors nutzen Praxen das Formular 10C, das für die vertragsärztliche Versorgung bereitsteht.

Bei dem Corona-Test aufgrund von Symptomen oder einer Warnung durch die App gelten die Regelungen nur für GKV-Versicherte. Anders verhält es sich bei den Tests, die nach der Rechtsverordnung (RVO) des Bundesgesundheitsministeriums bei Personen ohne Symptome möglich sind. Die dort getroffenen Regelungen gelten für GKV-Versicherte und für Nicht-GKV-Versicherte.

Für Reise-Rückkehrer und bei Beauftragung zum Corona-Test durch den öffentlichen Gesundheitsdienst nutzen Ärzte das Formular OEGD, das für solche nicht vertragsärztlichen Fälle eingeführt wurde. Jedes dieser Formulare enthält, genauso wie das Formular 10C, einen persönlichen QR-Code, mit dem der Getestete sein Ergebnis über die Corona-Warn-App einsehen kann. Dazu muss er dem vorab zustimmen.

 

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Quellen

  • Praxisnachrichten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Link
  • meduplus Microlearning Coronavirus Link

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Hygiene, Virale Infektionen

Was gilt bei der Auswahl von Desinfektionsmitteln bei Arbeiten mit gentechnisch veränderten Viren?

gentechnisch veränderte Viren

Seit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie gingen zum Thema Desinfektionsmittel und deren Wirkspektren gegen Viren vermehrt Fragen unserer Kunden ein. In diesem Beitrag widmen wir uns nun dem speziellen Thema des Einsatzes von Desinfektionsmitteln bei Arbeiten mit gentechnisch veränderten Viren.

Was sind gentechnisch veränderte Viren bzw. GVO?

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind entsprechend der Richtlinie 2001/18/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 (Freisetzungsrichtlinie) definiert. Die genetischen Veränderungen an Organismen können auf unterschiedliche Weise herbeigeführt werden:

  • Durch gezieltes Abschalten einzelner Gene
  • Durch den Einbau von arteigenen oder artfremden Genen. Letzteres ist mit Rekombinationstechniken möglich
  • Durch direktes Einführen von Erbgut fremder Arten, Zellfusion oder Hybridisierungsverfahren.

Wofür werden GVO aktuell in der Medizin eingesetzt?

  • Biomedizinische Grundlagenforschung
  • Arzneimittel- und Impfstoffherstellung
  • Diagnostik
  • Gentherapie

Wie erfolgt die Auswahl des richtigen Desinfektionsmittels?

Generell gilt bei Viren, dass sich der Wirkbereich von Desinfektionsmitteln nach der Virusstruktur richtet. Die Beschaffenheit der Virushülle bzw. des Viruskapsids (im Fall von unbehüllten Viren) entscheidet über die Infektiosität von Viruspartikeln. Dies trifft auch auf virale GVO zu. Da Desinfektionsmittel primär die Virushülle und/ oder das Kapsid von Viruspartikeln angreifen, erfolgt die Auswahl des Desinfektionsmittels bei rekombinanten Viren in Abhängigkeit des Ursprungs der Virushülle bzw. des Kapsids.

In Deutschland bieten Desinfektionsmittellisten, wie die des VAH19 oder der DVG20 Unterstützung bei der Wahl des richtigen Desinfektionsmittels.

Behüllte vs. unbehüllte Viren: Welches Desinfektionsmittel ist anzuwenden?

Behüllte rekombinante Viren bzw. virale Vektoren:

  • Enthalten in ihrer Hülle häufig veränderte virale Proteine oder weitere zusätzlich exprimierte Proteine -> hierdurch ist jedoch keine wesentliche Änderung der Stabilität der Lipidhülle ggü. Desinfektionsmitteln zu erwarten
  • Bei Arbeiten mit GVO, die auf behüllten Viren basieren, sind Desinfektionsmittel mit dem Wirkspektrum “begrenzt viruzid” ausreichend

Unbehüllte rekombinante Viren:

  1. lipophile unbehüllte rekombinante Viren: Adeno-, Noro- und Rotaviren  -> Verwendung von Desinfektionsmitteln mit dem Wirkbereich “begrenzt viruzid PLUS”
  2. hydrophile unbehüllte rekombinante Viren: z.B. Parvoviren -> Verwendung von Desinfektionsmitteln mit dem Wirkbereich “viruzid”

Die vollständige Übersicht aus dem Epidemiologischen Bulletin 36/2020 zu den Wirkbereichen von Desinfektionsmitteln bei gentechnisch veränderten Viren finden Sie hier zum Download:

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Quellen

  • RKI Epidemiologisches Bulletin 36/2020 vom 03.09.2020 Link
  • meduplus Smart Learning® Kurs Hygienebeauftragter Arzt Link

Fragen und Kontakt

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Unkategorisiert

Antiseptik auf dem Auge

Antiseptik auf dem Auge

Das menschliche Auge ist ständig Krankheitserregern und Umwelteinflüssen ausgesetzt. Infektionen können sich entwickeln, wenn das Auge solche schädigenden Einflüsse nicht mehr eigenständig abwehren kann. Unter Antisepsis werden alle lokal angewandten Maßnahmen zur Abtötung oder Inaktivierung von Mikroorganismen am oder im lebenden Gewebe verstanden. Wie auch bei Haut- und Schleimhautdurchtrennung ist die Antiseptik auf dem Auge ebenfalls obligat vor Eingriffen indiziert.

Grundsätzliches zur Antiseptik

Antiseptika werden aus mehreren Gründen verwendet. Zum einen erfolgt die Anwendung aus prophylaktischer Indikation – als sogenannte prophylaktische Antiseptik -, um einer unerwünschten Kolonisation oder Infektion vorzubeugen. Weiterhin werden Antiseptika aus therapeutischer Indikation angewandt – sogenannte therapeutische Antiseptik – , um eine unerwünschte Kolonisation zu eliminieren oder eine Infektion zu behandeln.

Zielsetzung der prophylaktischen Antiseptik ist die Infektionsverhütung durch:

  • Unterbindung des Erregertransfers von kontaminierten bzw. kolonisierten Körperbereichen in mikrobiell nicht besiedelte Körperbereiche,
  • Abtötung von Krankheitserregern im Applikationsbereich, um eine nachfolgende Infektion zu unterbinden bzw. eine unerwünschte Kolonisation zu eliminieren,
  • Normalisierung einer Dysbiose bzw.
  • Abtötung potentieller Pathogene nach akzidenteller Kontamination.

Die Hautantiseptik ist vor allen durchtrennenden Eingriffen der Haut notwendig, das heißt vor Injektion, Punktion, vor präoperativer Durchtrennung und vor dem Legen von Gefäßkathetern. Ferner ist sie bei liegendem Gefäßkatheter indiziert. Bei Kolonisation von Patienten mit MRSA dient sie der Dekolonisation und bei der antiseptischen Waschung von Intensivplegepatienten der Herabsetzung des Risikos der Weiterverbreitung kritischer Erreger, insbesondere von MRE.

Antiseptik auf dem Auge

Auch vor der Durchtrennung von Schleimhaut und Auge ist die Antiseptik indiziert:

  • Indikation obligat: präoperative Behandlung (PVP-Iod 1,25 %, Polihexanid 0,02%)
  • Akzidentelle Kontamination: Spülung mit PVP-Iod 2,5 %
  • Epidemiologische Risikosituation: intra-, und postoperative Prophylaxe okulärer Infektionen (PVP-Iod)

Quellen und weiterführende Literatur

  • meduplus Smart Learning-Kurs „Hygienebeauftragter Arzt“ Kapitel 6.3 Link
  • KRINKO: Prävention postoperativer Wundinfektionen Link