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Kosten von nosokomialen Infektionen (NI)

Kosten von Nosokomialen Infektionen

Bei Krankenhausinfektionen (nosokomiale Infektionen) gibt es keinen Hinweis darauf, dass diese bei der Aufnahme des Patienten ins Krankenhaus bereits vorhanden bzw. in der Inkubation waren. Die Infektion hat sich zudem frühestens nach 72h manifestiert. Krankenhausinfektionen belasten nicht nur den Patienten durch Schmerzen und Beschwerden. Sie sind auf Grund verschiedene Faktoren auch oftmals sehr teuer für das Krankenhaus. Die Kosten von nosokomialen Infektionen (NI) werden in diesem Beitrag erläutert.

Krankenhausinfektionen sind oftmals Harnwegsfekte, Sepsis, Lungenentzündungen bei künstlicher Beatmung (HAP/VAP) und postoperative Wundinfektionen (SSI).

In den 25 Staaten der Europäischen Union gibt es jedes Jahr ca. 3 Millionen nosokomiale Infektionen mit (nach Schätzungen der DGKH) bis zu 100.000 Todesfällen. In Deutschland (82 Mio. Einwohner) werden 17 Mio. Patienten jährlich stationär aufgenommen. Hochgerechnet 595.000 Patienten infizieren sich jährlich nosokomial, für 29.750 davon ist die Infektion tödlich.

Kosten von Nosokomialen Infektionen (NI)

Der größte Kostenfaktor bei Patienten mit NI ist die Verlängerung der Krankenhausverweildauer. Weitere Kosten von NI werden durch zusätzliche infektionsbedingte diagnostische und therapeutische Maßnahmen begründet. Opportunitätskosten sind Kosten, die durch gesperrte, nicht belegungsfähige Betten sowie durch Störungen der Krankenhauslogistik aufgrund der Blockade zentraler Diagnostik- und Therapiebereiche verursacht werden. Dazu kommen indirekte (z. B. durch Verdienstausfall bzw. Verlust der Arbeitskraft) und intangible Kosten (z. B. durch erhöhte Morbidität bzw. Schmerzen).

Als zusätzliche direkte Gesamtkosten wurden für den stationären Sektor aufgrund von Hochrechnungen der Techniker Krankenkasse Kosten zwischen 70 Mio. – 1,26 Mrd. kalkuliert. Dies ist rückzuführen auf folgende Einzelpositionen:

  • ca. 17.500 € je Versicherten mit MRE-Befundung und Jahr im Krankenhaus,
  • im ambulanten Sektor pro MRSA-Fall 1.296 €,
  • im Altenpflegeheim für MRSA/MRGN 12.682 €

Rechnet man mit einer durchschnittlichen Reduzierungsmöglichkeit der NI um ein Drittel wird deutlich, welcher hohe ökonomische Nutzen durch Hygiene erreichbar ist. Allerdings schlägt sich das mehr gesamtgesellschaftlich nieder und nicht in vollem Umfang für das einzelne Krankenhaus.

Quellen und weiterführende Literatur

  • meduplus Smart Learning-Kurs „Hygienebeaufrtagter Arzt“ Link
  • Leisten R, Ott N. Krankenhaus- und Praxishygiene aus wirtschaftlicher Sicht. In: Kramer A, Assadian O, Exner M, Hübner NO, Simon A (Hrsg) Krankenhaus- und Praxishygiene. 3. Aufl. München: Elsevier Urban Fischer, 2016, 692-696.
  • Hübner C, Hübner NO, Hopert K, Maletzki S, Flessa S. Analysis of MRSA-attributed costs of hospitalized patients in Germany. Eur J Clin Microbiol Infect Dis. 2014; 33(10): 1817-1822.
  • Oberdörfer H, C. Hübner, Linder, S. Fleßa. Mehrkosten bei der Versorgung von Patienten mit multiresistenten Erregern – Eine Analyse aus Sicht einer gesetzlichen Krankenversicherung, Gesundheitswesen 2015; 77(11): 854-860.
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Datenschutz

28. Januar 2019: Europäischer Datenschutztag

Hygienebeauftragte in der Pflege

Heute, am 28.01.2019, ist Europäischer Datenschutztag. Dabei handelt es sich um einen Aktionstag für den Datenschutz, der auf Initiative des Europarats ins Leben gerufen wurde. In Erinnerung an die Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention am 28. Januar 1981, wird der Datenschutztag seit 2007 an diesem Tag begangen. Das Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger in Europa für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren.

Europäischer Datenschutztag – Vorbildfunktion auf der ganzen Welt

Der europäische Datenschutz mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt schon jetzt, ein dreiviertel Jahr nach seiner Einführung am 25. Mai 2018, als weltweiter Datenschutz-Goldstandard. In anderen Teilen der Welt wird das Thema noch lange nicht so ernst genommen wie hier: nach Angaben der United Nations Conference on Trade and Development (UNCTAD) haben nur etwas mehr als die Hälfte aller Staaten Datenschutzgesetze.

Übrigens, auch der Europäische Datenschutztag findet Nachahmer: seit 2008 begeht man am 28. Januar in den USA und Kanada den Privacy Day.

Datenschutz mit meduplus

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Frage der Woche: Niedergelassener Arzt mit MRSA – Was tun?

Hygienebeauftragte in der Pflege

“Niedergelassener Arzt mit MRSA: Welche Handlungsempfehlungen gibt es, wenn bei niedergelassenen Ärzten positive MRSA-Abstriche gefunden werden?”

– Frage während eines meduplus Präsenztag

Niedergelassener Arzt mit MRSA

Im Interesse der Patientensicherheit soll eine Dekolonisation durchgeführt werden. Diese beinhaltet ein Maßnahmenbündel, das die Dekolonisierung von Nase, Rachen und Haut in Verbindung mit Dekontaminationsmaßnahmen der Umgebung vereint.

Falls Mupirocin im V. nasi eingesetzt werden soll, ist die Resistenz zu überprüfen, um ggf. ein Antiseptikum einzusetzen, sofern eine Resistenz des Stammes gegen Mupirocin gegeben ist.

Positive MRSA-Abstriche bedeuten kein Arbeitsverbot

Es gibt kein Arbeitsverbot. Unter folgenden Voraussetzungen kann der Arzt in der Patientenversorgung tätig sein:

  • 3-mal täglich Applikation der antiseptischen Nasensalbe, zweckmäßigerweise die Applikation am Praxisbeginn, die zweite nach der Mittagpause und die dritte am Abend zu Hause.
  • Bei Vorliegen eines respiratorischen Infekts ist zusätzlich während der Sprechstunde ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sofern immunsupprimierte Patienten versorgt werden, sollte aus Sicherheitsgründen ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Gleiches gilt für invasive Eingriffe.
  • Vor invasiven Eingriffen empfiehlt es sich, den Patient aus forensischen Gründen über den MRSA-Trägerstatus und die getroffenen Schutzmaßnahmen zu informieren.
  • Die Indikationen zur Händedesinfektion sind sorgfältig einzuhalten, insbesondere vor jedem neuen Patientenkontakt.
  • Die private Kleidung sollte täglich gewechselt werden. Zur Patientenversorgung sollte über die Berufskleidung ein langärmliger Schutzkittel angelegt werden.

– Prof. Dr. med. Axel Kramer (Mitglied der KRINKO)

Frage der Woche und andere interessante Themen

Auf den Abschlußkolloquien und in der meduplus Community, die in jedem meduplus Kurs enthalten ist, werden viele Fragen gestellt. Die interessantesten veröffentlichen wir hier.

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Frage des Monats

Abschlußkolloquium Hygienebeauftragte in der Pflege in Kassel

Hygienebeauftragte in der Pflege

Hygienebeauftragte in der Pflege leisten einen fundamentalen Beitrag beim Kampf gegen die gefürchteten Krankenhauskeime. In ihrer Position zwischen operativer Ebene und Krankenhaushygiene arbeiten sie als Vermittler und Multiplikator. Sie sollen dabei die Regelungen der Krankenhaushygiene während ihrer täglichen Arbeit umsetzen und ihre Kollegen und Mitarbeiter entsprechend schulen. Um dieses anspruchsvolle Aufgabenportfolio umsetzen zu können, müssen selbst langjährige Mitarbeiter der Pflege noch eine anspruchsvolle, mehrtägige Fortbildung absolvieren.

Smart Learning®-Fortbildung Hygienebeauftragte in der Pflege

Im November startete der erste Teil der Smart Learning®-Fortbildung Hygienebeauftragte in der Pflege am Klinikum Kassel. Zunächst wird dabei das gesamte Curriculum in einem individuellen E-Learning gelehrt, welches sich optimal auf den jeweiligen Lernstand der Teilnehmer einstellt. Klarer Vorteil dabei: Die Mitarbeiter können sich die Zeit besser einteilen und sind nicht in langatmigen Frontalvorlesungen gefangen. Der Großteil der Mitarbeiter begrüßte das System, allem voran die Möglichkeit, die Inhalte auch außerhalb der Arbeit auf eigenen Endgeräten abzurufen. Dies spiegelte sich auch in einer Weiterempfehlungsrate von über 90% in den Evaluationen wieder.

Nachdem alle Teilnehmer erfolgreich den E-Learning-Teil abgeschlossen hatten, wurden am 15. Januar 2019 in einem gemeinschaftlichen Präsenztag von meduplus und der Kassler Krankenhaushygiene, die wichtigsten Inhalte noch einmal aufgegriffen. Man ließ zudem die E-Learning-Phase revue passieren um danach in einem Abschlußtest ein letztes Mal das Wissen zu überprüfen.

Die Meduplus Referentin zeigte sich zufrieden nach dem erfolgreichen Tag: „Über 30 erfolgreich fortgebildete Hygienebeauftragte in der Pflege zeugen vom hohem Hygiene-Anspruch des Klinikums Kassel. In toller Atmosphäre in einem der Konferenzräume der Klinik fand der Abschlusstag des Blended-Learning-Kurses inklusive Prüfung statt. Die Klausur war anspruchsvoll, umso glücklicher waren die Teilnehmer am Nachmittag, als alle Beteiligten ihre Zertifikate in der Hand hielten. Für mich persönlich war das Abschlusskolloquium eine gelungene Veranstaltung, nicht zuletzt durch die Organisation vor Ort. Vielen Dank hierfür.“

Hygienefortbildungen mit meduplus

Ob Sie nur wenige Mitarbeiter oder eine ganze Klinik schulen wollen: Bei der Fortbildung von Hygienebeauftragten in der Pflege aber auch bei Hygienebeauftragten Ärzten, kann man mit meduplus Smart Learning® viel Geld sparen. Rechnen Sie sich mit unserem Tool aus, wie viel Sie im Gegensatz zu einer Präsenzveranstaltung sparen können.

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Frage der Woche: Darf man Patientenakten weitergeben?

Patientenakten weitergeben

“Ein ärztlicher Kollege fordert die Kopie der Akte eines gemeinsamen Patienten an. Wie gehe ich nach DSGVO korrekt vor? Darf man Patientenakten weitergeben?”

– Frage in der meduplus Community

Man darf keine Kopien von vollständigen Patientenakten weitergeben!

  • Die eigenen Berichte können nur mit schriftlicher Zustimmung des Patienten weitergeleitet werden.
  • Für die Weitergabe von Unterlagen (Vorbefunde) anderer Ärzte benötigen Sie neben der Zustimmung des Patienten auch die schriftliche Zustimmung des anderen Arztes.
  • Rechnungen gehen den Kollegen nichts an.

– Frau Dr. med. Dahmen, Wissenschaftliche Leiterin Pflichtschulungen bei meduplus

Bild: © Anna Berkut – stock.adobe.com