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Hygiene, Meduplus

Dürfen in Flur und Wartebereich einer Praxis Teppichböden liegen?

Praxis Teppichböden

Dürfen in Flur und Wartebereich einer Praxis Teppichböden liegen?

Nein.

Fußböden sollen die tägliche Feuchtreinigung ermöglichen (glatte, wischbare Beläge). Grundsätzlich kommen aber auch textile Fußbodenbeläge in Betracht, sofern die Einrichtung über die Ausstattung verfügt, z.B. Erbrochenes oder Blut ohne Flecken oder Rückstände zu beseitigen. Entsprechende Bodenbeläge werden von spezialisierten Herstellern angeboten.

Haben Sie es gewußt? – Sehr gut!

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